ADR Basiskurs (Gefahrgut)
Datum und Uhrzeit
Montag, 13.07.2026 – Mittwoch, 15.07.2026
08:30 – 12:30 Uhr
Dauer
3 Tage
Trainer/-in
Michael Voßnacke
Teilnehmer
Max. 25
Fragen?
Inhalt
Fahrendes Personal kennzeichnungspflichtiger Fahrzeuge muss eine gültige ADR-Bescheinigung vorweisen können. Diese Bescheinigung können Sie durch die Teilnahme an einem ADR Basiskurs für Stück- und Schüttgüter erwerben. ADR-Bescheinigungen haben eine Gültigkeit von 5 Jahren und können vor Ablauf durch Absolvierung einer Auffrischungsschulung um weitere 5 Jahre verlängert werden. Diese Auffrischungsschulung muss innerhalb von 12 Monaten vor Ablauf absolviert werden.
Prüfungsdurchführung:
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in Neumünster findet diese im Anschluss an das Seminar statt.
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in Hamburg ist eine zusätzliche Anmeldung für die Prüfung bei der HK erforderlich. Die Prüfungen werden direkt bei der HK Hamburg durchgeführt. Weitere Informationen auf der Webseite der HK Hamburg.
Zielgruppe
Fahrzeugführer*innen von
- Fahrzeugen, die gefährliche Güter in Versandstücken oder in loser Schüttung befördern,
- Fahrzeugen, die gefährliche Güter in Tankcontainern, ortsbeweglichen Tanks oder MEGC deren Einzelfassungsraum 3 m³ nicht übersteigt oder in Aufsetztanks mit einem Fassungsraum bis zu 1 m³ befördern,
- Batterie-Fahrzeugen mit gefährlichen Gütern mit einem Gesamtfassungsraum bis zu 1 m³
Überblick
- Gemäß ADR-Kapitel 8.2 Vorschriften für die Schulung der Fahrzeugbesatzung
- Die Schulung umfasst 19 UE á 45 Minuten